GENERAL TERMS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AG B) der Engadinerhof AG (Stand: 11/2024)

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AG B) gelten für alle Vertrage, die zwischen der Engadinerhof AG als Betreiberin des Hotel Engadinerhof und dem Gast geschlossen werden, und regeln die Vermietung von Hotelzimmern sowie Veranstaltungsraumen und damit verbundenen Dienstleistungen. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast keine zusätzlichen Absprachen getroffen werden, gelten für Veranstaltungen die allgemeinen Bedingungen (AG B). Diese AG B bilden die Grundlage der rechtlichen Beziehung zwischen dem Gast und der Engadinerhof AG, nachfolgend ” Hotel” genannt. Zur Vereinfachung wird in

diesen AG B im Zusammenhang jeglicher Leistungen von ” Vertrag” gesprochen.

Die AG B des Gastes sind ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel bestätigt dies ausdrücklich schriftlich. Eine Offerte verfallt am Optionsdatum. Provisorische Reservierungen können vom Hotel weiter vergeben werden, sofern keine schriftliche Auftrags- oder Reservierungsbestätigung vorliegt.

Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Stornierungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch das Hotel, auch nach mündlicher Absprache.

Handelt eine Drittperson im Namen des Gastes, haften Gast und Dritte solidarisch fur alle Verpflichtungen, die sich aus dem Hotelaufenthalt ergeben.

2.     Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB bestehen aus mindestens 10 Zimmern.

Gast: Der oder die Buchende und damit Vertragspartner(in) des Hotels. Schriftliche Bestätigung: Als schriftliche Bestätigung gelten auch E-Mails. Vertragspartner. Die Vertragspartner sind das Hotel und der Gast.

Dritte: Dies sind unter anderem Reiseagenturen, Reiseveranstalter, Grosshändlern oder Plattformen wie Booking.com und Expedia sowie Unternehmensvertreter.

3.    Vertragsgegenstand

Der Vertrag über die Anmietung von Zimmern, Konferenzraumen, Flachen sowie die Inanspruchnahme weiterer Lieferungen und Dienstleistungen kommt entweder durch die schriftliche Bestätigung des Gastes oder durch

konkludentes Handeln zustande. Eine am Tag der Anreise vorgenommene Reservierung ist im Moment der Bestätigung durch das Hotel verbindlich. Änderungen des Vertrags sind für das Hotel erst dann wirksam, wenn sie schriftlich rückbestätigt werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung für andere Zwecke als die Beherbergung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

4.     Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach der individuell getätigten und bestätigten Reservierung des Gastes. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer; das Hotel verpflichtet sich jedoch, Zimmer der reservierten Kategorie vorzuhalten. Sollte bei der Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen kein entsprechendes Zimmer verfügbar sein, erfolgt die Unterbringung in einem Zimmer der nächsthöheren Kategorie. 1st im Hotel gar kein Zimmer mehr verfügbar, wird das Hotel sich um eine mindestens gleichwertige Unterbringung in einem anderen Hotel bemühen. Etwaige Mehrkosten für das Ersatzquartier tragt das Hotel. Lehnt der Gast das angebotene Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel dem Gast bereits geleistete Zahlungen (z. B. Anzahlungen) umgehend zurückzuerstatten. Darüber hinaus bestehen keine weitergehenden Ansprüche des Gastes.

5.    Zimmer übergäbe und -Rückgabe

Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen früheren Zimmerbezug besteht nicht. Bei Anreisen nach 18:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, das Hotel bis spätestens 15:00 Uhr am Anreisetag entweder telefonisch oder schriftlich über die spätere Ankunft zu informieren. Erfolgt diese Mitteilung nicht, ist das Hotel berechtigt, frei über die reservierten Zimmer zu verfügen und gleichzeitig von einer Vergütung abzusehen. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Zimmers kann das Hotel für dessen vertragswidrige Nutzung bis

18:00 Uhr 50 % des vollen im Vertrag festgelegten Obernachtungspreises in Rechnung stellen; ab 18:00 Uhr wird der volle Preis gemäss Vertrag in Rechnung gestellt.

6.    Vorzeitige Abreise

Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Gastes ist das Hotel berechtigt, die

vollen, gebuchten Leistungen in Hohe von 100 % in Rechnung zu stellen. Das Hotel bemüht sich jedoch, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben. Sollte es dem Hotel gelingen, die stornierten Leistungen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens an eine andere Partei zu

verkaufen, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Partei für die annullierte Leistung zahlt.

7.     Verlängerung des Aufenthalts

Sofern nicht abweichend vereinbart, hat der Gast keinen Anspruch auf eine Verlängerung seines Aufenthalts. Sollte der Gast am Abreisetag das Hotel aufgrund unvorhersehbaren aussergewöhnlichen Umstands oder höherer Gewalt (wie beispielsweise extremen Schneefall oder Hochwasser) nicht verlassen können, wird der Vertrag automatisch unter den bisherigen Bedingungen für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise verlängert.

8.    Preise und Zahlungsbedingungen

Die vom Hotel angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CH F) pro Zimmer und Nacht und beinhalten sowohl das Frühstück als auch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Kurtaxen und andere Abgaben pro Gast und Nacht sind nicht im Preis inbegriffen. Das Hotel bietet tagesaktuelle Zimmerpreise an, die sich nach der Verfügbarkeit der jeweiligen Zimmerkategorien richten. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten oder geltenden Preise des Hotels für die Zimmerüberlassung sowie für alle von ihm in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen zu entrichten, was auch Bestellungen seiner Begleiter und Besucher einschliesst. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.

Hinterlegungen und Vorauszahlungen in Euro (EUR) werden akzeptiert, jedoch bei Zahlung in Schweizer Franken (CH F) zum aktuellen Wechselkurs umgerechnet. Die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Gastes. Gültig sind die Preise, die vom Hotel bestätigt wurden. Das Hotel behalt sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, den Hotelleistungen oder der Aufenthaltsdauer vornimmt.

Bei offensichtlichen Buchungsfehlern aufgrund systembedingter Mangel (wesentlicher Erklärungsirrtum gemäss Art. 24, Abs. 3 OR) sind die vereinbarten Preise nichtig. In einem solchen Fall hat das Hotel das Recht, die Buchung ohne Entschädigung zu annullieren.

Das Hotel kann bei Vertragsabschluss, insbesondere während der Hochsaison, bei Gruppenreservierungen oder Veranstaltungen, eine Anzahlung von bis zu 100 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages verlangen. Bei Buchungen auf Basis nicht rückerstattbarer Raten ist der Gesamtbetrag bereits bei Buchung fällig.

Treuekarten und Gutscheine können nicht angerechnet werden.

Die Anzahlung wird als Teilzahlung auf den geschuldeten Gesamtbetrag sowie etwaige Annullationskosten betrachtet. Zusätzlich zur Anzahlung kann das Hotel auch eine Kreditkartengarantie verlangen, die zur Sicherung der Reservierung dient. Die endgültige Zahlung erfolgt vor Ort nach erneuter Rucksprache mit dem Gast.

Die Vorauszahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu leisten. Bei kurzfristigen Reservierungen kann diese Frist abweichen, und das Hotel kann eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag verlangen. Bei verspäteter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist ohne Mahnung vom Vertrag (inklusive aller Leistungszusagen) zurücktreten und die in Ziffer 9 dieser AG B aufgeführten Annullierungskosten in Rechnung stellen.

Die Schlussrechnung ist – sofern nicht anders vereinbart – spätestens am Abreisetag beim Check-out in lokaler Währung (CH F) bar oder per akzeptierter Debit- oder Kreditkarte zu begleichen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Für jede Mahnung kann das

Hotel eine Gebuhr von CH F 20.00 erheben. Bei Zahlungsverzug betragt der Verzugszins 6 %. Die Bankgebühren und eventuelle Kursdifferenzen tragt der Gast. Eine Verrechnungseinrede gegenüber Forderungen des Hotels ist ausgeschlossen.

9.   Änderungen und Stornierungen sowie nicht Erscheinen (No Show) des Gastes

  1. Änderung und Stornierung der Reservierung

Eine Änderung oder Stornierung gilt erst dann als fristgerecht, wenn die schriftliche Mitteilung im Hotel eingegangen ist und vom Hotel schriftlich bestätigt wurde. Für bestimmte Preise gelten besondere Bedingungen, die Änderungen und Stornierungen ausschliessen (z.B. nicht erstattbare Preise). In

solchen Fallen wird immer der gesamte Buchungsbetrag als Grundlage herangezogen.

b)   Stornierung von Online-Buchungen über Drittanbieter

Eine Stornierung über ein externes Online-Buchungssystem ist nur gültig, wenn sie über das Buchungssystem des Drittanbieters in 0bereinstimmung mit den Stornierungsbedingungen durchgeführt und vom Hotel akzeptiert wurde.

c)   Nichterscheinen des Gastes (No-Show)

Bei Nichterscheinen des Gastes („No-Show”) wird 100% der gebuchten Leistungen, mindestens jedoch der Preis für eine 0bernachtung, berechnet.

d)   Stornierungsbedingungen

Sommer: Einzel Reservierungen

Bis 3 Tage vor Anreise: kostenfrei

2 – 0 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtbetrags

Winter: Einzelreservierungen

Bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei

6 – 0 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtbetrags

 

Weihnachten und Silvester (24. Dezember bis 02. Januar) Bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei

59-30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrags 29-21 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtbetrags 20-0 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrag

Gruppenreservierungen

Die Stornierungsbedingungen für Gruppenreservierungen hangen von der Gruppengrösse ab und werden separat festgelegt. Wenn keine spezifischen Bedingungen festgelegt sind, gelten folgende Regeln:

Bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei

59-30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrags 29-21 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtbetrags

20-0 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrags, falls die Zimmer nicht weiterverkauft werden können.

Bei vorzeitiger Abreise und bei verspäteter Anreise kann keine Vergütung gewahrt werden, Wir empfehlen Ihnen deshalb unbedingt eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.

  1. Rucktritt durch die Engadinerhof AG

Das Hotel kann bis 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftsdatum des Gastes ohne Folgen vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus einem sachlich gerechtfertigten Grund den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine einseitige schriftliche Erklärung zu kundigen. Dies kann insbesondere in folgenden Fällen geschehen:

  • Wenn eine offensichtliche Falschbuchung aufgrund eines systembedingten Fehlers im Buchungssystem In diesem Fall sind die vereinbarten Preise nichtig.
  • Falls eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb der vom Hotel gesetzten Frist erbracht wird.
  • Bei höherer Gewalt oder anderen vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrags oder der dazu gebuchten Leistungen objektiv unmöglich machen.
  • Wenn das Hotel aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen geschlossen oder die Öffnungszeiten geändert werden müssen.
  • Falls Zimmer oder Raume unter falschen oder irreführenden Angaben zu wesentlichen Tatsachen, etwa zur Person des Gastes oder zum Zweck des Aufenthalts, gebucht oder genutzt werden.
  • Wenn das Hotel berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Caste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen konnte.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit des Gastes (z.B. Konkurs oder erfolglose Planung), Einstellung der Zahlungen oder Verstoss gegen die in Ziffer 8 genannten Bedingungen.
  • Wenn der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gegen gesetzliche Bestimmungen verstosst.

Im Falle eines Rucktritts des Hotels aus den genannten Gründen hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.

11.  Verhinderte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht fur den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreise Möglichkeit wieder auf.

12.  Sorgfaltspflicht und Haftung

Der Gast ist verpflichtet, das Hotelzimmer mit grösstmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet uneingeschränkt für sämtliche Schaden und Verluste, die durch ihn, seine Begleiter (inklusive Haustiere), Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel ein Verschulden des Gastes nachweisen muss. Die Haftung des Hotels für eingebrachten Besitz der Gaste richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Für Wertgegenstande wie Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere, die dem Hotel nicht zur Verwahrung übergeben werden, ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Das Hotel empfiehlt, solchem Gegenstande stets im Zimmersafe aufzubewahren.

Schadenersatzanspruche des Gastes erloschen, wenn ein Schaden nicht

unverzüglich nach seiner Entdeckung dem Hotel gemeldet wird. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Dienstleistungen, die es lediglich vermittelt hat, und schliesst jegliche Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von durch Dritte eingebrachtem Material aus. Für etwaige Schaden oder Unzufriedenheit mit den Hotelleistungen muss der Gast das Hotel umgehend informieren, da er andernfalls keine Anspruche geltend machen kann. Das Hotel haftet jedoch in keinem Fall im Zusammenhang von Allergien oder speziellen Diatwünschen.

Sollten solche vorliegen, obliegt es dem Gast, das Hotel entsprechend und ausreichend zu informieren. Das Hotel wird alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um diese Sonderwunsche zu erfüllen.

Die Forderungen gegen das Hotel verjähren spätestens drei Monate nach Beendigung des Vertrags.

13.   Weitere Hinweise zu Hotelleistungen Mitbringen von Haustieren

Hunde durten nur gegen eine zusatzliche Gebuhr ins Hotel gebracht werden.

Der Gast, der einen Hund mitfuhrt, ist verpflichtet, für die ordnungsgemässe Haltung und Beaufsichtigung des Tieres während des Aufenthalts zu sorgen oder auf eigene Kosten eine geeignete dritte Person mit der Verwahrung oder Beaufsichtigung zu beauftragen. Hunde dürfen sich ausschliesslich in den vom Hotel dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Bereichen aufhalten.

Bestimmungen für Familien

Eltern haften für ihre Kinder und haben entsprechende Aufsichtspflicht.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Nicht alle Zimmer sind barrierefrei. Der Gast muss bei der Reservierung angeben, dass ein barrierefreies Zimmer gebraucht wird. Das Hotel wird sich entsprechend bemühen, ein barrierefreies Zimmer zu reservieren. Jedoch besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit eines barrierefreien Zimmers.

Transfer Service

Bei Voranmeldung steht ein Abholservice für die Anzahl der bei der Buchung angegebenen Anzahl an Casten zur Verfügung. Der Abholservice ist ab einer Aufenthaltsdauer von drei Nachten ab Bahnhof Pontresina kostenlos. Die Tarife für andere Fahrten sind zu erfragen. Dabei lehnt das Hotel jegliche Haftung für das Gepäck der Caste ab.

Informationen zu Parkplätzen

Das Hotel verfugt über eine limitierte Anzahl von eigenen Parkplatzen. Bei Bedarf muss der Gast einen Parkplatz rechtzeitig reservieren, damit die Verfügbarkeit gewährleistet werden kann. Parkplatze hinter dem Haus können gegen eine Gebuhr von CH F 10 / Tag gemietet werden, Parkplatze in der Garage des Parkhaus Mulin gegen eine Gebuhr von CH F 15. Im Parkhaus Mulin erhalt der Gast eine Einfahrtsberechtigungskarte – die Verfügbarkeit von Parkplatzen kann nicht garantiert werden, es handelt sich nicht um zugewiesenen Parkplatz. Während der Feiertage empfiehlt das Hotel, das Auto nicht aus der Garage zu fahren, da in dieser Zeit möglicherweise nicht ausreichend Parkplatze zur Verfügung stehen. Die Park gebühren werden dem Gast täglich dem laufenden Gastefolio angerechnet und sind am Abreisetag im Rahmen der Begleichung der Schlussrechnung in Lokalwahrung (CH F) zu bezahlen.

  1. Änderungen der AG B

Die Engadinerhof AG behalt sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu andern oder anzupassen. Ein

Rechtsanspruch des Gastes auf Anfechtung solcher Änderungen ist ausgeschlossen.

15.   Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind unter www.engadinderhof.com einsehbar.

16.   Forderungsabtretung

Die Engadinerhof AG behalt sich das Recht vor, im Falle von offenen Forderungen diese an Dritte abzutreten und Informationen zur Bonitatsprüfung Dritten zur Verfügung zu stellen.

17.  Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten ist St. Moritz, Schweiz, als Gerichtsstand vereinbart, es sei denn, es besteht ein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand. Auf alle Vertrage, Reservierungen, mögliche Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen findet ausschliesslich das schweizerische Recht Anwendung. Der Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

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